Zu früh gefreut - der Duke mag Deutschland nicht
Man könnte blaue Bohnen weinen, wenn man auf die deutschen Gegebenheiten blickt. Mal wird hier ein Spiel indiziert, mal bekommt der Nachbars Lumpie einen aufn Sack, weil er seine scharfen Zähne zeigt, und selbst wir bleiben nicht davor verschont, denn schon öfters erhielten wir wegen angeblich rechtlich nicht vertretbaren Videos blaue Briefe (doch schön, wenn unsere Geschäftsführung in der Schweiz ansässig ist). Und ja, irgendwie trifft es diesmal das von vielen Fans erwarte Duke Nukem 3D. Sogar einen Multiplayer für bis zu 8 Spieler bietet das Spiel - wie schräg ist das denn bitte? Aber ihr habt schon richtig erraten, wir Deutschen dürfen uns das Spiel nicht herunterladen, nicht mal dann, wenn wir einen US-Account besitzen, IP-Sperre sei Dank. Vermutlich wollte niemand ein Risiko eingehen und schon gar nicht ein Exemplar in die zuständige Prüfungsstelle einreichen. Da bleibt einmal mehr der Schmerz, trotz Volljährigkeit bevormundet zu werden. Österreicher und Schweizer dürfen allerdings für 800 MS Points Geld in den Schlüpfer der Stangentänzerin stecken.
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September 24th, 2008 at 1:06 pm
Ich verstehe das WIRKLICH NICHT!! Warum gibts eigentlich die USK? PEGI ist doch in ordnung…. Wen das Spiel nicht kommt sollte eigentlich SAW IV auch Indiziert sein oder sehe ich das falsch?
September 24th, 2008 at 2:19 pm
“Ich verstehe das WIRKLICH NICHT!! Warum gibts eigentlich die USK?”
Liest du auch die Artikel?
Microsoft war wohl zu faul oder zu unwissend (Die Statements von Boris Schneider Johnes Statements zum Thema Unratet deuten auf eine gewisse Wissenlücke im Thema Jugendschutz hin), das Spiel prüfen zu lassen. Heute werden die meisten alten Titel dann ohne murren vom Index genommen. Und da es sich ja sowieso um eine Neuauflage handelt…
September 24th, 2008 at 5:03 pm
DOCH!! habs gelesen!! ABER GENAU WEGEN DER USK ist das ja so!!!!!! Die wollten es nicht mal Prüfen! Genau wegen der USK!!!!!!!!!!
September 24th, 2008 at 5:33 pm
Mensch…
Die USK ist nunmal die hier anlässige Prüfstelle und die hätten wohl kein Problem damit gehabt, es zu Prüfen. Wäre imho wohl eine 18er geworden.
Der Artikel sagt aus, MS habe das Spiel nicht zur Prüfung zu geben. Kapisch? Und ich denke auch, dass MS im Thema jugendschutz wirklich nicht up-to-date ist.
September 25th, 2008 at 11:56 am
Das Spiel braucht gar nicht von der USK geprüft werden, es gibt keine verpflichtende Altersfreigabe für Download-Titel in Deutschland. USK ist nur für Spiele zuständig, die man im Laden auf CD/DVD/BD/UMD/Modul kaufen kann.
Sie kann zwar Freigaben für Downloadspiele vergeben (MS lässt das ständig machen), die sind aber nicht verpflichtend, weil das deutsche Jugendschutzgesetz Downloads gar nicht erfasst.
September 25th, 2008 at 12:06 pm
Schade. Ich hätte es mir gern zugelegt.